Überprüfung von Amateurfunkstellen

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Wie kürzlich bekannt wurde, wird die Bundesnetzagentur stichprobenartige Überprüfungen von Amateurfunkstellen durchführen. Bisher wurden bereits Amateurfunkstellen in dieser Weise ge-prüft, jedoch geschah dies meistens anlassbezogen, d. h., wenn z. B. ein Antrag auf Auskunft nach UIG vorlag oder besorgte Nachbarn die Einhaltung der Grenzwerte überprüft sehen wollten. In Zukunft jedoch kann es auch zu zufälligen Überprüfungen kommen, wobei

Parameter der Sendefunkstelle im Zusammenhang mit der Amateurfunkverordnung oder der BEMFV überprüft werden können. Solche Überprüfungen sind sicherlich legitim, so wird auch der Autofahrer häufi-ger auf sein korrektes Verhalten innerhalb der Gesellschaft überprüft. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass die Anzahl der Überprüfungen in einem sehr überschaubaren Rahmen bleibt.

Trotzdem ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Unterlagen der Amateurfunkstelle – insbesondere deren Dokumentation nach BEMVF – noch einmal auf Vollständigkeit zu prüfen.

Einer Prüfung wird dem Vernehmen nach eine Anmeldung vorausgehen, die ggf. noch Gelegen-heit lässt, Unklarheiten mit einem Mitarbeiter im EMV-Referat abzuklären. Hilfestellung erhalten Sie auch bei der Technischen Verbandsbetreuung in der Geschäftsstelle des DARC.

Informationen bei:
Thilo Kootz, DL9KCE
Tel.: 0561 94988-40
E-Mail: t.kootz(at)darc-afz.de

Quelle: OV-Infodienst 03/2008 DARC